Name: Herr Knecht
E-Mail: dir-zs-ikt-barrierefreiheit@polizei.berlin.de
Telefon: 030-4664-0
Bereits bei der Einführung in diese Ausstellung haben wir erklärt:
Wir als Polizei Berlin sind uns der Gräueltaten der Polizei zur Zeit des Nationalsozialismus bewusst und stehen zu unserer historischen Verantwortung. Besonders beschämend ist, dass kaum jemand zur Rechenschaft gezogen wurde. Deshalb ist es gut, die Historie zu kennen, um daraus für eine bessere Zukunft zu lernen!
Wir haben uns in dieser Ausstellung bewusst dafür entschieden, mit dem folgenden historischen Ausschnitt aufzuzeigen, dass Jüdinnen und Juden bereits vor dem Beginn der systematischen Ermordung auch durch die Entscheidungen der damaligen Berliner Polizeiführung und dem Erlass entsprechender Regelungslagen gezielt schikaniert wurden. Dem entgegengestellt wird, dass in der Polizei Berlin der Gegenwart, ebenfalls mit Regelungslagen, Standards dafür festgelegt werden, dass jüdische Perspektiven und Bedürfnisse bedacht werden und folglich Berücksichtigung finden.
Im Juli 1938 erließ der damalige Berliner Polizeipräsident, Wolf-Heinrich Graf von Helldorff (1896-1944), insgesamt 76 „Richtlinien für die Behandlung von Judenangelegenheiten“, durch welche die Verwaltung – und insbesondere die Polizei – die Vorgabe bekam, das Leben der jüdischen Bevölkerung erheblich zu erschweren.
Um deutlich zu machen, dass die Polizei Berlin sich immerwährend mit der eigenen Geschichte auseinandersetzt und Konsequenzen für das eigene Handeln zieht, wird hier exemplarisch die Helldorff’sche Richtlinie Nr. 20 einem der Standards aus dem heute gültigen „Leitfaden zur Verfolgung antisemitischer Straftaten in Berlin“ gegenübergestellt. Beides könnte kaum gegensätzlicher lauten.
Helldorff’sche Richtlinie Nr. 20: „Die Juden sind zur Aufklärung von Zweifelsfragen stets persönlich vorzuladen. Häufige Vorladungen sind, falls vertretbar, nicht unerwünscht. Erscheint der für eine bestimmte Stunde vorgeladene Jude nicht rechtzeitig, so ist die Abfertigung wegen der notwendigen Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes abzulehnen und der Jude erneut vorzuladen. Juden sind vornehmlich an Sonnabenden und jüdischen Feiertagen vorzuladen.“
Quelle: Bundesarchiv des Instituts für Zeitgeschichte und des Lehrstuhls für Neuere und Neueste Geschichte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, „Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 ― 1945“, Band 2 „Deutsches Reich 1938 ― August 1939“, Dokument 68 „Der Berliner Polizeipräsident erlässt am 20. Juli 1938 Richtlinien zur Diskriminierung von Juden“, bearbeitet von Susanne Heim, R. Oldenbourg Verlag München 2009
„Es erfolgt eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit der oder dem Betroffenen. Auf einen sensiblen Umgang wird dabei besonderer Wert gelegt. Die jüdischen Feiertage (siehe Anlage 1) sind bei Vorladungen oder anderen planbaren Terminen möglichst zu berücksichtigen.“
Quelle: Aus dem „Leitfaden zur Verfolgung antisemitischer Straftaten in Berlin“ (herausgegeben von der Polizei Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin; S. 8, 2021)
Quelle: Bundesarchiv des Instituts für Zeitgeschichte und des Lehrstuhls für Neuere und Neueste Geschichte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, „Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 ― 1945“, Band 2 „Deutsches Reich 1938 ― August 1939“, Dokument 68 „Der Berliner Polizeipräsident erlässt am 20. Juli 1938 Richtlinien zur Diskriminierung von Juden“, bearbeitet von Susanne Heim, R. Oldenbourg Verlag München 2009
Die Quellen sprechen (2/16) – Teil 2:
DOK.2.068 – Der Berliner Polizeipräsident Wolf Heinrich Graf von Helldorff erlässt am 20. Juli 1938 „Richtlinien zur Diskriminierung von Juden“ vom 2. Februar 2013.
Quelle: Aus der dokumentarischen Höredition des Bayrischen Hörfunks „Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945.“