Die Polizei Berlin steht für Toleranz, für Vielfalt und für die Verurteilung von Antisemitismus. Leider tragen auch in unserer Behörde einige Kolleginnen und Kollegen eine Haltung nach außen, die mit der Rolle und dem Selbstverständnis der Polizei Berlin nicht vereinbar ist.
Ihnen wird unmissverständlich aufgezeigt, dass dieses Verhalten nicht hinnehmbar ist und dass sie die Konsequenzen daraus zu tragen haben.
Polizeimeldung
Tagesspiegel Zeitungsartikel
Dpa/Tagesspiegel, 19. Oktober 2020
Polizeischule Zeitungsartikel
Dpa/Jüdische Allgemeine, 21./22. März 2007
Auszug aus der schriftlichen Ausarbeitung
Modul MV2 Vertiefung II der Studierenden: P. Kirsch und Y. Sander; Gutachter: Frank-Peter Bitter, der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Fachbereich 5 – Polizei und Sicherheitsmanagement, Bachelor-Studiengang Gehobener Polizeivollzugsdienst, 25. Februar 2021
HATE SPEECH (= Hassrede) ist ein gesellschaftspolitischer Begriff, dessen Definition nicht einheitlich ist. »Wenn Menschen abgewertet, angegriffen oder wenn gegen sie zu Hass oder Gewalt aufgerufen wird, spricht man von Hate Speech.« (Dietz, Rathje, 2020) Dabei handelt es sich oft um rassistische, antisemitische oder sexistische Kommentare, die bestimmte Menschen oder Gruppen abwerten sollen. Die Schädigung zielt nicht nur auf das direkte Opfer ab, sondern besitzt eine einschüchternde Botschaft, welche die Identität der Opfergruppe und damit die Grundfeste einer demokratischen Gesellschaft angreift.
In Deutschland ist dem Begriff Hate Speech kein eigener Straftatbestand zugeordnet. Gleichzeitig wird das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht uneingeschränkt gewährt. Die Meinungsfreiheit wird dann eingeschränkt, wenn insbesondere die folgenden Straftatbestände erfüllt werden: Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) und Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB).
Weiterführende Infos zu Hate Speech finden Sie auf der Internetseite der bundesweiten Polizei-Beratung: Hass im Netz – Handeln gegen Hater