Name: Herr Knecht
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Auch heute sieht sich die Gesellschaft und die Polizei im Kontext verschiedener Diskussionen, z.B. im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie, einem wiederaufkeimenden Antisemitismus gegenüber. Um sich diesem entgegen zu stellen, muss er zunächst sichtbar gemacht werden. Im Folgenden werden Auszüge aktueller Geschehnisse exemplarisch dargestellt.
Zum gemeinsamen Verständnis des Begriffes Antisemitismus wurde eine Arbeitsdefinition erstellt:
Arbeitsdefinition „Antisemitismus“ der Polizei Berlin und Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Die folgenden Videos wurden vom Jüdischen Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e.V. (JFDA) zur Verfügung gestellt
Begrüßungsstatement von Außenminister Heiko Maas bei der digitalen Eröffnung der Online-Ausstellung „7 Places – Sieben Orte in Deutschland“ der Vereinten Nationen und des Zentrums für verfolgte Künste (9. November 2020), s. https://www.7places.org/
„Im Geiste der Stockholmer Erklärung, welche ausführt: „Da die Menschheit noch immer von … Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit gezeichnet ist, trägt die Völkergemeinschaft eine hehre Verantwortung für die Bekämpfung dieser Übel“, hat der Ausschuss für Antisemitismus und Holocaustleugnung das IHRA Plenum in Budapest 2015 aufgefordert, die nachstehende Arbeitsdefinition von Antisemitismus anzunehmen.
Am 26. Mai 2016 entschied das Plenum in Bukarest
die folgende nicht rechtsverbindliche Arbeitsdefinition von Antisemitismus anzunehmen:
Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten. Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden. Antisemitismus umfasst oft die Anschuldigung, die Juden betrieben eine gegen die Menschheit gerichtete Verschwörung und seien dafür verantwortlich, dass „die Dinge nicht richtig laufen“. Der Antisemitismus manifestiert sich in Wort, Schrift und Bild sowie in anderen Handlungsformen, er benutzt unheilvolle Stereotype und unterstellt negative Charakterzüge.
Aktuelle Beispiele von Antisemitismus im öffentlichen Leben, in den Medien, Schulen, am Arbeitsplatz und in der religiösen Sphäre können unter Berücksichtigung des Gesamtkontexts folgendes Verhalten einschließen, ohne darauf beschränkt zu sein:
Antisemitische Taten sind Straftaten, wenn sie als solche vom Gesetz bestimmt sind (z.B. in einigen Ländern die Leugnung des Holocausts oder die Verbreitung antisemitischer Materialien).
Straftaten sind antisemitisch, wenn die Angriffsziele, seien es Personen oder Sachen – wie Gebäude, Schulen, Gebetsräume und Friedhöfe – deshalb ausgewählt werden, weil sie jüdisch sind, als solche wahrgenommen oder mit Jüdinnen und Juden in Verbindung gebracht werden.
Antisemitische Diskriminierung besteht darin, dass Jüdinnen und Juden Möglichkeiten oder Leistungen vorenthalten werden, die anderen Menschen zur Verfügung stehen. Eine solche Diskriminierung ist in vielen Ländern verboten.“
Quelle: www.holocaustremembrance.com/de/resources/working-definitions-charters/arbeitsdefinition-von-antisemitismus, [13.07.2021; 10:47 Uhr]