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Mangelndes Wissen über die Bedeutung führt nicht selten zur falschen Verwendung des Begriffes „Judenstern“, gleichwohl eigentlich der „Davidstern“ gemeint ist. Aus diesem Grund wird hier der Unterschied erklärt.
Der „Davidstern“, benannt nach dem biblischen König David, hat die Form eines Hexagramms und ist religiösen Ursprungs. Spätestens seit dem 17. Jahrhundert wurde er auch als jüdisches Symbol verwendet und ist heute auf der Flagge des Staates Israel zu sehen.
Der sogenannte „Judenstern“ wurde hingegen von den Nationalsozialisten zur öffentlichen Kennzeichnung von Jüdinnen und Juden eingeführt. Er war gelb – schon im Mittelalter wurden Juden mit einem gelben Kreis gekennzeichnet – und mit der Aufschrift „Jude“ versehen.
Davidstern
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Ein SA-Mann mit einem Schild: „Deutsche kauft nicht bei Juden“ vor dem Kaufhaus des Westens in Berlin am 1. April 1933. Der reichsweit organisierte „Judenboykott“ – kurz nach der Machtübergabe an Hitler – richtete sich vor allem gegen jüdische Geschäfte und Freischaffende und gilt als erster Schritt zur systematischen Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung im nationalsozialistischen Deutschland.
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Eine Familie mit „Judenstern“ in Berlin, Ende September 1941. Per Polizeiverordnung vom 1. September 1941 wurde im Deutschen Reich das Tragen eines sogenannten „Judensterns“ für alle jene Personen über sechs Jahren verpflichtend, die nach den „Nürnberger Rassegesetzen“ von 1935 als „Jude“ eingestuft worden waren. Die öffentliche Kennzeichnung bereitete die planmäßige Deportation in die Konzentrations- und Vernichtungslager ab Oktober 1941 vor.
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Dr. Michael Siegel, Rechtsanwalt und Mitglied der Jüdischen Gemeinde in München, hatte versucht, sich im Polizeipräsidium gegen Übergriffe der SA zu beschweren. Barfuß, mit abgeschnittener Hose und dem Schild um den Hals: „Ich werde mich nie mehr bei der Polizei beschweren“ wurde er im März 1933 durch die Innenstadt Münchens getrieben.
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Auszüge aus der Zeitschrift „Der Deutsche Polizeibeamte“ von 1935 und 1936
Der Deutsche Polizeibeamte (1938 in Die Deutsche Polizei umbenannt) war das Amtliche Organ (Zeitschrift) der Polizeibeamten im Deutschen Reich zwischen 1933 und 1945. Neben polizeitypischen Inhalten finden sich darin vor allem Beiträge, welche die Politik und Weltanschauung der nationalsozialistischen Regierung propagieren. In den Artikeln dieser Zeitschrift finden sich zahlreiche rassistische und antisemitische Aussagen, die belegen, wie weit sich die Polizei von den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Gleichheit und Würde aller Menschen entfernt hatte.
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Vom 1. September 1941.
[…]
§ 1
(1) Juden (§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 – Reichsgesetzbl. I S. 1333), die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen.
(2) Der Judenstern besteht aus einem handtellergroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift »Jude«. Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen.
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